Organisation KGK
Die Kirchliche Gantrisch-Kommission stellt eine ständige Kommission gemäss Art. 15 des
Organisationsreglementes des Kirchlichen Bezirks Bern-Mittelland Süd vom 30. März 2013 dar.
Sie ist eine regionale Kommission im Sinne von Art. 12 Abs. 2 des Reglements über die kirchlichen Bezirke vom 25. Mai 2011, deren Tätigkeitsgebiet sich auf die Kirchgemeinden gemäss Ziff. 5 Abs. 1 erstreckt.
Reglement Kirchliche Gantrisch-Kommission